Zusatzpolicen zur Kaskoversicherung

Neben der Teilkasko– und Vollkaskoversicherung zu Absicherung der eigenen Kfz-Schäden können Kfz-Besitzer aus einer ganzen Palette von Zusatzangeboten der Versicherer wählen. Nachfolgend einige Tarifoptionen zur Ergänzung der Kfz-Kaskoversicherungen.

Grobe Fahrlässigkeit

Grobe Fahrlässigkeit ist normalerweise nicht versichert. Dabei ist es ratsam, diese Zusatzversicherung abzuschließen. Oft genug kommt es vor, dass man es eilig hat, etwas zu schnell fährt oder ein Telefonat am Handy annimmt. Kommt es in diesen Situationen zu einem Unfall, wird die Versicherungsgesellschaft ihre Leistungen verweigern, es sei denn der Versicherungsnehmer hat grobe Fahrlässigkeit versichert. Ausgenommen bleiben Alkohol- oder Drogenfahrten.

Rabattschutz

Der Abschluss des Rabattschutzes sorgt dafür, dass der Versicherungsnehmer seine Schadenfreiheitsklasse im Schadenfall nicht verliert. Im Normalfall würde die Schadenfreiheitsklasse nämlich zurückgestuft werden, was den Versicherungsbeitrag in die Höhe schnellen ließe. Der Rabattschutz verhindert also, dass die Versicherungsprämie im Schadenfall wieder ansteigt.

Mallorca-Police

Wer im europäischen Ausland einen Mietwagen fährt, kann dies über die deutsche Haftpflichtversicherung abdecken. Die Mietwägen sind zwar über die ausländische Versicherung geschützt, allerdings sind die Deckungssummen deutlich niedriger als in Deutschland. Kommt es zu teuren Schäden, sind die Mietwagen mit dem ausländischen Schutz unterversichert. Für diese Differenz würde dann die Mallorca-Police übernehmen.

Schutzbrief

Der Schutzbrief dient der schnellen Hilfe bei einer Autopanne und ist für jeden zu empfehlen, der nicht Mitglied in einem Automobilclub ist. Mit dem Schutzbrief hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf Pannenhilfe und Abschleppdienst Auch Übernachtungen, die aufgrund einer Autopanne notwendig werden sollten, werden durch die Versicherung erstattet.

GAP-Deckung bei Leasingfahrzeugen

Bei Diebstahl oder Totalschaden eines Leasingfahrzeugs ersetzt die Vollkaskoversicherung normalerweise den Zeitwert des Fahrzeugs. Die Ablösesumme, die der Leasingnehmer aber bezahlen muss, liegt meist über diesem Wert. Eine GAP-Deckung schließt diese Lücke und übernimmt auch die Differenz, die ansonsten der Leasingnehmer übernehmen müsste.

Erweiterte Wildschäden

Diese Zusatzpolice ist vor allem sinnvoll bei Fahrzeughaltern, die in ländlichen Regionen oder am Stadtrand leben. Doch selbst in der Stadt kann ein erweiterter Schutz zu empfehlen sein. Läuft beispielsweise ein Hund auf die Straße, wäre der Zusammenstoß ohne die Erweiterung auf alle Tierarten nicht mitversichert.

Marderschäden

Marderschäden sind oft schon Bestandteil einer Kaskoversicherung, allerdings muss man darauf achten, was dabei übernommen wird. In der Regel sind nur die Schäden, die unmittelbar durch einen Marderbiss entstanden sind, inbegriffen. Der Fahrzeughalter bekommt den zerbissenen Schlauch ersetzt, nicht aber die Folgeschäden, die daraus resultieren. Diese Folgeschäden müssen durch eine Zusatzversicherung mit aufgenommen werden.

Neuwertentschädigung

Die Neuwertentschädigung ist eine weitere Zusatzvereinbarung, die es allerdings nur bei der Vollkaskoversicherung gibt. Bei Diebstahl oder Totalschaden eines Fahrzeugs wird in der Regel nur der Zeitwert ersetzt. Wenn es sich aber um einen Neuwagen handelt, der erst einige Monate alt ist, liegt der Zeitwert bereits weit unter dem Neupreis, da hier in den ersten Monaten ein starker Wertverlust eintritt. Mit dieser Zusatzversicherung ersetzt die Vollkaskoversicherung den Neuwert des Fahrzeugs, was sich eben gerade für Neuwagenbesitzer lohnt.