Bei den einzelnen Kfz-Versicherungsarten gibt es erhebliche Unterschiede. Wer also eine Kfz-Versicherung abschließen oder wechseln möchte, sollte sowohl die Versicherungsarten als auch die verschiedenen Versicherungsgesellschaften genau miteinander vergleichen und überlegen, welche Versicherung für das eigene Fahrzeug tatsächlich benötigt wird.
Während die Haftpflichtversicherung für alle Fahrzeughalter verpflichtend ist, sind Teilkasko– und Vollkaskoversicherung optional. Diese Entscheidung wird dem Halter überlassen und hängt hauptsächlich vom Alter und Zustand des Fahrzeugs ab.
Die Teilkaskoversicherung lohnt sich vor allem für Fahrzeuge, die noch einen gewissen Wert haben, aber nicht mehr rundum abgesichert werden müssen. Das trifft auf Fahrzeuge zu, die zwischen fünf und zehn Jahre alt sind. Bei neueren Fahrzeugen lohnt sich hingegen eine Vollkaskoversicherung.
Unterschiede der Kfz Versicherungen im Überblick
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Haftpflicht | Teilkasko | Vollkasko | |
Partei-Schutz | Schaden des anderen Verkehrsteilnehmers | Eigener Schaden, der nicht selbst verschuldet ist. | Eigener Schaden |
Schutzbereich | Personen-, Sach- und Vermögensschäden | Schäden durch Blitz, Hagel, Sturm, Hochwasser, Wildschäden, Schäden durch Brand und Explosion, Einbruch und Diebstahl sowie Glasbruch. | Schäden auch aus selbst verschuldeten Unfällen, Vandalismus und Fahrerflucht. |
Deckungssummen | 7,5 Millionen Euro Personenschäden, 1.12 Millionen Euro Sachschäden, 50.000 Euro Vermögensschäden | oft nur bis 5000 Euro | auch höhere Summen |
Auslandsschutz | automatisch innerhalb der Europäischen Union | Auslandsschutz über die sogenannte Mallorca-Police | Auslandsschutz über die sogenannte Mallorca-Police |
Schadenfreiheitsklasse | ja | nein | ja |
Ausschlüsse | Vorsätzlichkeit, Alkohol- und Drogeneinfluss | Vorsätzlichkeit, Alkohol- und Drogeneinfluss; grobe Fahrlässigkeit | Vorsätzlichkeit, Alkohol- und Drogeneinfluss; grobe Fahrlässigkeit |
Ergänzungspolicen | Rabattschutz, Mallorca-Police und Schutzbrief | Schutzbrief, Mallorca-Police, erweiterte Wildschäden, Marderschäden, Grobe Fahrlässigkeit | Schutzbrief, Mallorca-Police, erweiterte Wildschäden, Marderschäden, Grobe Fahrlässigkeit; GAP-Deckung bei Leasingfahrzeugen, Neuwertentschädigung |
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Unterschiede im Versicherungsschutz
Bezüglich des Versicherungsschutzes lassen sich die folgenden Unterschiede erkennen:
- Haftpflicht: Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer bei einem anderen Verkehrsteilnehmer verursacht.
- Teilkasko: Schäden am eigenen Fahrzeug, die der Versicherungsnehmer aber nicht selbst verschuldet hat. Hinzu kommen Schäden durch Blitz, Hagel, Sturm, Hochwasser, Wildschäden, Schäden durch Brand und Explosion, Einbruch und Diebstahl sowie Glasbruch.
- Vollkasko: Alle Schäden, die auch die Teilkaskoversicherung abdeckt, zuzüglich Schäden aus selbst verschuldeten Unfällen, Vandalismus und Fahrerflucht.
Mindestdeckungssummen
Grundsätzlich sollten alle Versicherungsarten Deckungssummen in Höhe von 50 bis 100 Millionen Euro beinhalten. Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen liegen deutlich darunter. Bei der
Haftpflichtversicherung sind das :
- 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden,
- 1,12 Millionen Euro bei Sachschäden und
- 50.000 Euro bei reinen Vermögensschäden.
Allerdings bieten die meisten Versicherer heutzutage deutlich höhere Deckungssummen an, was das Risiko eines erheblichen finanziellen Schadens für den Versicherungsnehmer stark minimiert.
Auslandsschutz
Der Auslandsschutz besteht bei der Haftpflichtversicherung automatisch innerhalb der Europäischen Union. Bei Teilkasko- und Vollkaskoversicherung muss der Auslandsschutz über die sogenannte Mallorca-Police zusätzlich abgeschlossen werden.
Schadenfreiheitsrabatt
Den Schadenfreiheitsrabatt gibt es bei der Haftpflicht- und bei der Vollkaskoversicherung. Allerdings ist dieser bei der Teilkaskoversicherung ausgeschlossen, da der Schadenfreiheitsrabatt an die unfallfreie Zeit des Versicherungsnehmers geknüpft ist. Da das Unfallrisiko beispielsweise auf Elementar- oder Wildschäden keinen Einfluss hat, wird hier auch kein Schadenfreiheitsrabatt gewährt.
Ausschlüsse
Alle Versicherungsarten haben gemeinsam, dass die Leistung verweigert wird, wenn ein Schaden aufgrund von Alkohol- oder Drogeneinfluss entsteht. Wer einen Schaden vorsätzlich verursacht, erhält auch keine Leistungen der Versicherung.
Bei Teilkasko- und Vollkaskoversicherung verhält es sich grundsätzlich auch so, dass in Fällen von grober Fahrlässigkeit die Leistung durch den Versicherer reduziert werden kann. Allerdings kann der Versicherungsnehmer eine Zusatzversicherung abschließen, wodurch diese Schäden in voller Höhe reguliert werden.
Zusatzpolicen
Es gibt diverse Zusatzversicherungen, die für den Versicherungsnehmer interessant sein können. Für die verschiedenen Versicherungsarten sind nicht alle Erweiterungen gleichermaßen möglich. Hier ein kleiner Überblick:
Haftpflicht
Hier kann der Versicherungsschutz um Rabattschutz, Mallorca-Police und Schutzbrief erweitert werden.
Teilkasko
Bei der Teilkaskoversicherung gibt es keinen Rabattschutz, dafür sind die Zusatzversicherungen Schutzbrief und Mallorca-Police möglich sowie:
- Erweiterte Wildschäden
- Marderschäden
- Grobe Fahrlässigkeit
Vollkasko
Die Vollkaskoversicherung kann um die oben genannten Zusatzversicherungen erweitert werden. Hinzukommen:
- GAP-Deckung bei Leasingfahrzeugen und
- Neuwertentschädigung
Zwischen den drei Kfz-Versicherungsarten gibt es also einige Gemeinsamkeiten, aber auch diverse Unterschiede, die beachtet werden müssen, um die optimale Absicherung für sein Fahrzeug zu haben. Es wird empfohlen, unseren KFZ Vergleich zu nutzen, um tatsächlich den besten Überblick über die auf dem Markt vorhandenen Versicherungen zu erhalten.
Daniel Weber ist freier Journalist und Redakteur für kraftfahrzeugversicherung.eu. Daniel schreibt schon viele Jahre für diverse Zeitungen und Magazine Artikel in den Themenbereichen Finanzen als auch Haus und Garten.