Versteckte Kosten in Kfz Versicherungen

Es kommt vor, dass die Kosten einer Kfz Versicherung nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich sind. Die neue Beitragsrechnung kommt und der Versicherungsnehmer freut sich, dass er für das nächste Jahr weniger bezahlen muss.

Was vermeintlich eine Reduzierung des Versicherungsbeitrags ist, stellt sich oft als versteckte Beitragserhöhung heraus.

Was ist eine versteckte Beitragserhöhung?

In der Jahresrechnung werden üblicherweise der alte und der neue Versicherungsbeitrag ausgewiesen. Auf den ersten Blick nimmt der Versicherungsnehmer also eine Beitragssenkung wahr. Es lohnt sich aber, genauer hinzusehen. Denn im nächsten Jahr gilt für den Versicherungsnehmer eine höhere Schadenfreiheitsklasse.

Da die steigende Schadenfreiheitsklasse regelmäßig zu einer Reduzierung des Versicherungsbeitrags führt, wird die Erhöhung nicht gleich wahrgenommen, da der Beitrag im Endeffekt immer noch niedriger ist als im Vorjahr.

Der Vergleichsbeitrag gibt Aufschluss

Der Vergleichsbeitrag ist der Betrag, der im Vorjahr unter Berücksichtigung der neuen Schadenfreiheitsklasse zu zahlen gewesen wäre. Dadurch sieht der Versicherungsnehmer ganz deutlich, ob sich der aktuelle Beitrag erhöht hat.
Leider weisen nicht alle Versicherungsgesellschaften auf diese Beitragserhöhung hin und so muss der Versicherungsnehmer den Vergleichsbeitrag in der Jahresrechnung oft suchen.

Sonderkündigungsrecht

Bei Beitragserhöhungen gilt grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht. Von diesem kann innerhalb einer Frist von einem Monat ab Erhalt der Jahresrechnung Gebrauch gemacht werden. Daher empfiehlt es sich, die Jahresrechnungen stets zu prüfen, um diese Frist zu wahren und die Versicherung gegebenenfalls wechseln zu können.

Versteckte Kosten bei den Zusatzleistungen

Auch hier ist oft Vorsicht geboten. Manche Versicherungsgesellschaften bieten kostenpflichtige Zusatzleistungen an, obwohl diese ohnehin Bestandteil des Versicherungsvertrags sind. Der Versicherer lässt sich so eine eigentlich kostenfreie Leistung bezahlen. Der Versicherungsnehmer sollte genau prüfen, welche Zusatzleistungen er wirklich braucht und dann in den Vertragsbedingungen nachlesen, ob diese eventuell schon inklusive sind.

Fehlerhafte Angaben im Vertrag

Es muss nicht immer eine gemeine Absicht des Versicherers dahinterstecken. Manchmal werden bei der Eingabe der Daten ins System auch unabsichtlich Fehler von einem Mitarbeiter gemacht oder der Versicherungsnehmer hat selbst aus Versehen etwas Falsches angeklickt.

In jedem Fall sollte der Vertrag – sobald er schriftlich vorliegt – nochmal genauestens auf seine Richtigkeit geprüft werden. Vermeintlich kleine Fehler können große Auswirkung auf die Versicherungsprämie haben.

In diesem Fall kann der Versicherungsnehmer von seinem zweiwöchigen Widerrufsrecht Gebrauch machen oder rechtzeitig mit dem Versicherungsunternehmen in Kontakt treten, um die Angaben zu korrigieren.