Schadenfreiheitsklassen

Je mehr Jahre ein Fahrzeughalter schadenfrei bleibt, desto höher ist seine Schadenfreiheitsklasse. Je höher die Schadenfreiheitsklasse ist, desto niedriger ist der Versicherungsbeitrag. Die Schadenfreiheitsklasse steigt mit jedem Versicherungsjahr, in dem kein Schaden abgewickelt wird. Voraussetzung ist, dass die Versicherung mindestens sechs aufeinanderfolgende Monate im Jahr besteht.

Die höchste Schadenfreiheitsklasse ist die SF-Klasse 35. Diese Klasse entspricht 35 Jahren Schadenfreiheit. Wer diese SF-Klasse erreicht, bezahlt in der Regel nur noch 20 % des Versicherungsbeitrages.

Fahranfänger erhalten noch keinen Schadenfreiheitsrabatt und müssen mindestens 100 % der Versicherungsprämie leisten. Die Beitragssätze von Haftpflicht– und Vollkaskoversicherung unterscheiden sich oft durch ein paar Prozentpunkte.

Bei der Teilkaskoversicherung wird die Schadenfreiheit nicht berücksichtigt.

Die Teilkaskoversicherung sieht keine Berücksichtung von Schadensfreiheitsklassen vor, was daran liegt, dass hier das Unfallrisiko keine Rolle spielt. Da die Teilkaskoversicherung hauptsächlich Schäden abdeckt, die durch äußere Einflüsse wie zum Beispiel Hagel, Sturm, Blitz oder Wild verursacht werden, ist die persönliche Fahrweise nicht von Belang. Daher hat sicheres und unfallfreies Fahren keinen Einfluss auf die Beitragshöhe bei der Teilkaskoversicherung.

Ein Schaden reduziert die Schadensfreiheitsklasse

Hat der Versicherungsnehmer einen Unfall und lässt den Schaden über seine Versicherung abwickeln, verliert er seinen Status und wird in der Schadenfreiheitsklasse entsprechend heruntergestuft. Der Versicherungsbeitrag erhöht sich dadurch in vielen Fällen erheblich.

Schadenfreiheit-Rückstufung verhindern

Wenn es sich um einen kleinen Schaden handelt, kann es billiger sein, die Reparatur selbst zu bezahlen, als den Schadenfreiheitsrabatt zu verlieren. Im Schadenfall sollte zunächst einmal kurz gerechnet werden, welche Variante finanziell die geringere Auswirkung hat.

Um sich hier nicht entscheiden zu müssen, kann man auch einen Rabattschutz abschließen. Das ist eine Zusatzleistung, die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbart werden kann, und die den durch die Schadenfreiheitsklasse günstigen Versicherungsbeitrag auch im Falle eines Schadens zusichert.

Ohne Rabattschutz erfolgt die Rückstufung des Versicherungsnehmers mit Beginn des neuen Versicherungsjahres. Hierfür werden die Rückstufungstabellen des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft angesetzt, wobei grundsätzlich jede Versicherungsgesellschaft ihre eigene Tabelle zusammenstellen kann.

Getrennte Schadenfreiheitsklasse je Versicherung

Die Schadenfreiheitsklasse wird bei Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung getrennt voneinander bestimmt. Wenn also ein Haftpflichtschaden eintritt, wird der Versicherungsnehmer nur bei der Haftpflichtversicherung heruntergestuft. Bei einem Vollkaskoschaden erhöht sich nur der Beitrag für die Vollkaskoversicherung, ohne die Haftpflichtversicherung zu berühren.

Zweitwagentarif für Fahranfänger

Für Fahranfänger besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug über die Eltern zu versichern, wenn sie es als Zweitwagen angeben. Natürlich ist hier auf einen günstigen Zweitwagentarif zu achten. Die unfallfreie Zeit mit dem Zweitwagen wird sodann den Eltern zugeschrieben. Diese haben aber die Option, den Schadenfreiheitsrabatt auf ihr Kind zu übertragen, wenn sich dieses einen eigenen Pkw zulegt.