Wechsel der KFZ Versicherung

Zum Ende jedes Versicherungsjahres und bei Inkrafttreten des Sonderkündigungsrechts kann der Versicherungsnehmer die Kfz-Versicherung wechseln. Sinnvoll ist ein Wechsel aufgrund finanzieller Vorteile oder umfangreicherer Leistungen beim neuen Anbieter. Beim eigentlichen Wechsel gilt es die Fristen zu beachten.

Ein Fahrzeug, das in Deutschland unterwegs ist, muss haftpflichtversichert sein. Viele Fahrzeughalter ergänzen den Schutz mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung. Mit einer Teil- oder Vollkasko sind auch Schäden abgedeckt, die durch Fahrlässigkeit entstanden und nicht im Basis-Versicherungsschutz enthalten sind. Ein Wechsel der Kfz-Versicherung kann sinnvoll sein, um sowohl den Basisschutz als auch die Teil- oder Vollkaskoversicherung zu verbessern. Fahrzeughalter sollten beim Wechsel auf eine gute Kombination aus geeigneten Leistungen und einem fairen Preis achten. Der eigentliche Wechsel geht im Anschluss meist relativ unkompliziert vonstatten.

Warum überhaupt die Kfz-Versicherung wechseln?

Ein Wechsel der Kfz-Versicherung ist aus unterschiedlichen Gründen sinnvoll. Zunächst lässt sich durch einen Wechsel Geld sparen. Gerade während der Wechselsaison locken die Versicherer mit attraktiven Angeboten. Zudem ist eine neue Versicherung mitunter besser auf die individuellen Anforderungen zugeschnitten. Die beste Versicherung nützt nichts, wenn wichtige Leistungen nicht enthalten sind und Schäden nicht abgedeckt werden. Ein Wechsel bietet sich auch an, wenn der Service der alten Versicherung nicht zufriedenstellend ist.

Voraussetzungen für den Wechsel

Der Wechsel der Kfz-Versicherung ist jeweils zum Vertragsende möglich. Üblicherweise läuft der Vertrag bis zum Ende eines Kalenderjahres – also dem 31. Dezember. Wenn der Vertrag an diesem Datum ausläuft, kann ohne viel Aufwand gekündigt und zu einem anderen Anbieter gewechselt werden. Versicherungsnehmer müssen lediglich die einmonatige Kündigungsfrist einhalten, damit der Wechselt wirksam ist. Die Kündigung muss also spätestens am 30.11. beim Versicherer eingehen.

Eine Ausnahme sind unterjährige Verträge, bei denen Vertragsbeginn und -ende flexibel festgelegt werden können. Die Kündigungsfristen finden sich dann im Vertrag oder können beim Versicherer erfragt werden.

Eine außerordentliche Kündigung ist nach jedem Schadensfall sowie bei Beitragserhöhungen oder einer Erhöhung der Regional- oder Typklasse möglich. Nach einer Beitragserhöhung haben Versicherungsnehmer vier Wochen Zeit, ihre außerordentliche Kündigung beim Versicherer einzureichen. Diese Frist gilt ab Eingang der schriftlichen Mitteilung über die Beitragserhöhung, welche die Versicherung frühzeitig an den Versicherten senden muss.

Nach einem Schadensfall kann der Vertrag jederzeit gekündigt werden. Es spielt keine Rolle, ob der Versicherer den Schaden übernommen hat oder nicht. Allerdings müssen die Verhandlungen über die Entschädigung abgeschlossen sein.

Zuletzt kann auch bei einem Fahrzeugwechsel die Kfz-Versicherung gewechselt werden. Hierbei müssen etwaige Unterschiede zwischen einem Neuwagen und einem Gebrauchtwagen beachtet werden. Ein angemeldeter Gebrauchtwagen verfügt bereits über eine sogenannte Vorversicherung. Fahrzeughalter können diese Versicherung annehmen oder ein anderes Angebot wählen. Für einen Neuwagen muss im Normalfall eine neue Kfz-Versicherung abgeschlossen werden.

Wechsel der Kfz-Versicherung – Schritt für Schritt

Der Wechsel der KFZ-Versicherung ist in wenigen Schritten abgeschlossen:

1. Tarifvergleich

Bevor die Kfz-Versicherung gewechselt werden kann, muss ein geeigneter Tarif gefunden werden. Es gilt, aktuelle KFZ-Tarife zu vergleichen und das passende Angebot auszuwählen. Hierfür werden gängige Informationen zu Fahrzeug und Fahrer sowie zur bisherigen Versicherung benötigt. Vor allem die Schadensfreiheitsklassen und etwaige Schäden sind wichtig. Vergleichsrechner erleichtern die Suche nach einem günstigen Anbieter, indem sie aus allen bekannten Tarifen den jeweils geeignetsten wählen.
Fahrzeughalter müssen auch darauf achten, dass der Wechsel möglichst lückenlos über die Bühne geht, also das Fahrzeug ohne Unterbrechung versichert ist. Sinnvoll ist ein Wechsel im November, da der Wechsel dann zum natürlichen Vertragsende erfolgt. Zudem bieten viele Versicherer zur Wechselsaison besonders günstige Tarife.

2. Angebote einholen

Nachdem ein geeigneter Tarif gefunden wurde, kann beim KFZ Versicherungsanbieter ein unverbindliches Angebot eingeholt werden. Das erste Angebot bietet Spielraum für Verhandlungen und sollte vor Abschluss noch einmal an die Spezifikationen des Fahrzeugs angepasst werden.

Beim Wechsel der Kfz-Versicherung muss darauf geachtet werden, dass die neue Versicherung zum eigenen Fahrverhalten passt. Kfz-Halter, die häufig in Schadensfälle verwickelt sind, benötigen entsprechend eine besonders kulante Versicherung, die dennoch keine utopischen Beiträge verlangt. Wer selten Unfälle baut, wird dafür bei der richtigen Versicherung mit niedrigen Beiträgen belohnt.

3. Alten Anbieter informieren

Beim Wechsel der Kfz-Versicherung sollte der alte Versicherer frühzeitig informiert werden. Dann hat er die Möglichkeit, ein Gegenangebot zu machen, dass für den Versicherungsnehmer oftmals günstiger ist.
Das Sparpotential bei einem Wechsel kann unterschiedlich hoch ausfallen. Versicherungsnehmer können unter Umständen eine Menge Geld sparen, wenn sie zum richtigen Zeitpunkt wechseln. Wenn eine ungünstige Schadenfreiheitsklasse vorliegt, kann der Wechsel zu einem anderen Anbieter mehrere hundert Euro Ersparnis pro Jahr einbringen. Diese Argumente können auch in den Verhandlungen mit dem alten Anbieter genannt werden.

Wichtig: Der Anbieter stellt beim Wechsel eine neue eVB-Nummer aus. Dabei handelt es sich um die elektronische Versicherungsbestätigung, welche aus sieben Zahlen und Buchstaben besteht und immer fahrzeugbezogen ist. Sie muss also auch beim Fahrzeugwechsel erneuert werden. Die eVB-Nummer wird in der Regel unmittelbar nach dem Kfz-Versicherungsantrag ausgestellt und dem Versicherungsnehmer via E-Mail oder Smartphone zugesendet.

4. Wechsel abschließen

Der Aufwand für einen Wechsel der Kfz-Versicherung ist vergleichsweise gering. Vor einem Wechsel sollte ein gutes Angebot von einem bekannten Anbieter vorliegen. Fallen die Beiträge günstiger aus, sollte sichergestellt werden, dass damit keine Leistungseinbußen einhergehen. Entscheidend ist die Zufriedenheit mit dem aktuellen Anbieter. Wer unzufrieden ist, für den ist ein Wechsel in jedem Fall sinnvoll. Dann muss nur noch beim alten Versicherer gekündigt und der Vertrag beim neuen Anbieter unterschrieben werden. Zuvor muss der Vertrag auf wichtige Faktoren wie die Deckungssumme gecheckt werden.

Wechsel der Kfz-Versicherung: Die wichtigsten Faktoren

Beim Wechsel der Kfz-Versicherung sind einige Faktoren zu beachten. Wichtig ist zum Beispiel die Deckungssumme. Eine gute Kfz-Haftpflicht deckt mehr als das gesetzlich vorgeschriebene Maß ab. 100 Millionen Euro Deckungssumme sollten beim Wechsel zum neuen Anbieter Standard sein.
Auch Wildunfälle müssen abgedeckt sein. Bei einem Wechsel ist insbesondere auf Detailregelungen zu achten, damit im Zweifelsfall auch alle typischen Schäden abgedeckt sind. Beim Wechsel sollte zu einer Police gewechselt werden, die unter dem sogenannten erweiterten Wildschaden sämtliche Tiere abdeckt. Eine Formulierung wie „alle Tiere“ oder „alle Wildtiere“ muss unbedingt vorhanden sein.

Vor dem Wechsel: Rücksprache mit dem alten Anbieter

Beim Wechsel der Kfz-Versicherung sollten Fahrzeughalter Rücksprache mit dem alten Anbieter halten. Auch der neue Anbieter sollte frühzeitig informiert werden. Nach Möglichkeit bietet sich ein telefonisches Gespräch oder gar ein persönliches Treffen in der Versicherungszentrale an. Da eine Kfz-Versicherung in der Regel mindestens ein Jahr genutzt wird, sollten alle Details geklärt sein, bevor ein Vertrag unterzeichnet wird. Laien legen den Vertrag am besten einem Fachmann vor. Dieser kann die Details noch einmal überprüfen und mitunter mit dem neuen Versicherer sogar noch einige günstigere Tarife aushandeln.