Teilkaskoversicherung

Neben der obligatorischen KFZ Haftpflichtversicherung, die die (Material- und Personen-)Schäden der anderen am Unfall Beteiligten abdeckt, gibt es noch die freiwillige Teilkaskoversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt, die man nicht selbst verschuldet hat bzw. die außerhalb der Kontrolle des KFZ Halters stehen. Die selbst verursachten Schäden können nur über eine KFZ Vollkaskoversicherung abgedeckt werden.

Die über die Teilkaskoversicherung abgedeckten Schäden teilen sich in unterschiedliche Schadentypen auf.

Elementarschäden

Die Teilkaskoversicherung bezieht sich vor allem auf Elementarschäden. Das sind die Schäden, die auf Naturereignisse zurückzuführen sind, wie Schäden durch Unwetter, Hochwasser, Hagel, Blitzschlag, etc. In Zeiten, in denen es in Deutschland vermehrt zu starken Unwettern, Hochwasser oder Waldbränden kommt, wird die Teilkaskoversicherung immer wichtiger.  Immer häufiger kommt es zum Beispiel zu Überschwemmungen durch starke Regenfälle. Geht eine längere Zeit von Trockenheit und Hitze voraus, sind die Böden nicht mehr in der Lage, diese große Regenmenge aufzunehmen. Waldbrände und Wirbelstürme waren früher in Deutschland eher selten, kommen mittlerweile aber auch regelmäßig vor.

Allerdings wird das Versicherungsunternehmen genau überprüfen, ob der Schaden tatsächlich unmittelbar durch die Natur verursacht wurde. Hierzu werden Wetterdienste herangezogen oder ähnliche Versicherungsfälle aus der Umgebung verglichen. Bei schweren Naturkatastrophen liefern die Medien entsprechende Hinweise.

Weitere Schäden

Neben den Elementarschäden werden durch die Teilkaskoversicherung folgende Schäden am Kraftfahrzeug abgedeckt, sofern sie nicht selbst verursacht sind:

  • Wildschäden
  • Schäden durch Brand oder Explosion
  • Einbruch- oder Diebstahlschäden
  • Schäden durch Glasbruch
  • Schäden durch Kurzschluss

Erweiterungen der Teilkaskoversicherung

In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, den Versicherungsumfang der regulären Teilkaskoversicherung auszudehnen. Um die folgenden Aspekte kann eine KFZ Teilkaskoversicherung erweitert werden.

Wildschäden durch alle Tierarten

Speziell bei Wildschäden kann eine Erweiterung des Versicherungsschutzes interessant sein. Wer in ländlichen Regionen lebt, unterliegt einem höheren Risiko, mit einem Tier zu kollidieren. Nicht immer handelt es sich jedoch um ein in der Versicherungspolice aufgeführtes Tier. Einige Tiere wie Hunde, Wölfe, etc. sind von der Versicherung ausgeschlossen. Eine Erweiterung auf alle Tierarten verhindert, dass der Versicherungsnehmer bei einem solchen Zusammenstoß auf seinen Kosten sitzen bleibt.

Marder-Folgeschäden

Marderschäden sind in den meisten Fällen kein Bestandteil der Teilkaskoversicherung. Sind sie doch enthalten, so sind häufig nur die direkten Schäden durch einen Marderbiss abgedeckt. Mit direkten Schäden sind dann die durchgebissenen Schläuche oder Leitungen gemeint. Kommt es aufgrund eines Marderbisses allerdings zu Folgeschäden am Fahrzeug sind diese nicht mehr versichert. Gerade wer in einer ländlichen Gegend oder am Stadtrand wohnt, tut gut daran, seine Teilkaskoversicherung dahingehend aufzustocken, dass auch die Folgen von Marderbissen mitversichert sind.

Grobe Fahrlässigkeit des KFZ Halters erweitern

Handelt der Versicherungsnehmer grob fahrlässig, kann das Versicherungsunternehmen seine Leistungen ganz oder teilweise verweigern. Eine grobe Fahrlässigkeit liegt nicht nur bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss vor. Grobe Fahrlässigkeit ist außerdem gegeben, wenn eine rote Ampel überfahren wird oder wenn der Fahrer während der Fahrt sein Handy ans Ohr hält.

Für die letztgenannten Fälle kann grobe Fahrlässigkeit mitversichert werden. Das Versicherungsunternehmen muss sodann auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten. Alkohol- oder Drogenkonsum während oder vor der Fahrt sind aber weiterhin streng vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Wann lohnt sich eine Teilkaskoversicherung?

Grundsätzlich sollte sich der Halter eines Fahrzeugs immer die Frage stellen, ob sich eine Teilkaskoversicherung lohnt. Dies ist bereits dann der Fall, wenn einmalige Reparaturkosten pro Jahr die Versicherungsbeiträge übersteigen. Je nach Unfall und Fahrzeugmodell geschieht dies sehr schnell, so dass sich die Teilkaskoversicherung für die meisten Fahrzeughalter durchaus rechnet.

Kosten für die Teilkaskoversicherung

Die Kosten der Teilkaskoversicherungen variieren je nach KFZ-Modell, Region, etc. Ein gründlicher KFZ Teilkaskoversicherungsvergleich zahlt sich in der Regel aus. Hier spielt die Selbstbeteiligung eine große Rolle, da die Versicherungsbeiträge dadurch stark reduziert werden können. Es sollte jedoch realistisch eingeschätzt werden, wie viel im Schadenfall tatsächlich bezahlt werden kann, ohne sich selbst in finanzielle Schwierigkeiten zu bringen.

Besonderheit: Schadenfreiheitsklasse nicht anwendbar

Während bei der Haftpflicht- und bei der Vollkaskoversicherung Schadenfreiheitsrabatte gewährt werden, ist dies bei der Teilkaskoversicherung nicht der Fall.  Der Grund liegt auf der Hand: Bei den oben genannten Fällen handelt es sich um Schäden, auf die der Versicherungsnehmer keinen Einfluss nehmen kann. Selbst der sicherste Fahrer wird kaum etwas gegen eine Überschwemmung ausrichten können. Aus diesem Grund wird die schadenfreie Zeit eines Versicherungsnehmers keine Einsparungen bei der Höhe des Versicherungsbeitrags bewirken.

Wann die Teilkaskoversicherung nicht greift

Wie auch bei der Haftpflichtversicherung ist das vorsätzliche Verursachen von Schäden ausgeschlossen. In einem solchen Fall ist die Aufgabe des Versicherungsunternehmens, den Vorsatz nachzuweisen. Weiterhin ausgeschlossen ist in der Regel die grobe Fahrlässigkeit. Wie oben aber bereits beschrieben, ist es möglich, den Leistungsumfang dahingehend zu erweitern.

Selbst verursachte Schäden werden von der Teilkaskoversicherung nicht übernommen. Für diesen Fall ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung erforderlich.