KFZ Vollkaskoversicherung – auf Nummer Sicher

Die Vollkaskoversicherung deckt im Grunde das ab, was auch Inhalt bei der Teilkaskoversicherung ist, ergänzt den Leistungsumfang aber noch um

  • Schäden aus selbst verschuldeten Unfällen,
  • Vandalismus und
  • Schäden durch Fahrerflucht.

Die Vollkaskoversicherung bietet somit den größtmöglichen Schutz für den Versicherungsnehmer.

Trägt der Versicherungsnehmer die Schuld an einem Unfall, würde die Haftpflichtversicherung lediglich den Schaden des Unfallgegners übernehmen. Die eigenen Schäden sind im Versicherungsschutz nicht enthalten. Das ist nur bei der Teil- und Vollkaskoversicherung der Fall.

Vandalismus und Fahrerflucht

Die Vollkaskoversicherung übernimmt auch die Schäden durch Vandalismus und Fahrerflucht. Wenn ein Fremder ein Fahrzeug beschädigt und dann abhaut, bleibt der Geschädigte ohne Vollkaskoversicherung auf seinen Kosten sitzen. Gibt es keine Zeugen, lässt sich der Täter oft nicht ermitteln. Ohne den Täter zu kennen, kann auch dessen Haftpflichtversicherung nicht in Anspruch genommen werden. Hier hilft einzig und allein die Vollkaskoversicherung.

Leistungen der Vollkaskoversicherung

Im Grunde ersetzt die Vollkaskoversicherung den Zeitwert des Fahrzeugs. Der Zeitwert berücksichtigt das Alter, den Gebrauch und den Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadens.

Entsteht der Schaden bereits wenige Monate nach dem Kauf eines Neuwagens, so hat das Fahrzeug bereits einiges an Wert verloren, weil das gerade in den ersten Monaten sehr schnell geht. Vor allem wenn das Fahrzeug nach kurzer Zeit schon gestohlen wird, ist das für den Versicherungsnehmer sehr ärgerlich.

Die Lösung für dieses Problem heißt Neuwertentschädigung

Die Neuwertentschädigung ist eine Zusatzvereinbarung zur Vollkaskoversicherung. Ereignet sich ein Totalschaden oder wird das Fahrzeug entwendet, ersetzt die Versicherung den Neuwert des Fahrzeugs.

Es gibt verschiedene Tarife. In manchen Fällen gilt diese Regelung bis zu 6 Monate, mal bis zu 24 Monate. Das ist von Anbieter zu Anbieter verschieden. Manche Versicherungsunternehmen bieten diesen Schutz sogar unentgeltlich an. Nach Ablauf der vereinbarten Zeit aber, ist wieder der Zeitwert des Fahrzeugs ausschlaggebend.

Wann die Vollkaskoversicherung nicht greift

Dennoch ist es möglich, dass dem Versicherungsnehmer im Schadenfall noch Kosten entstehen. Bei Totalschaden oder Diebstahl steht die Vollkaskoversicherung für den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs ein. Die Ablösesumme laut Leasingvertrag liegt in der Regel über diesem Wert. Die sich daraus ergebende Differenz muss der Versicherungsnehmer selbst bezahlen.

Um dies zu vermeiden, sollte der Leasing- und Versicherungsnehmer eine sogenannte GAP-Deckung mit abschließen. Damit wird diese Lücke geschlossen und die Versicherung übernimmt die Kosten vollständig.

Weitere Zusatzversicherungen

Grobe Fahrlässigkeit

Grobe Fahrlässigkeit sollte auch bei der Vollkaskoversicherung mitversichert sein. Es geschieht schnell, dass eine rote Ampel überfahren oder das Tempolimit überschritten wird. Kommt es in diesen Fällen zu einem Unfall, wird auch die Vollkaskoversicherung den eigenen Schaden nicht übernehmen. Der Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit sollte also auch bei der Vollkaskoversicherung in Betracht gezogen werden.

Hinweis: Das Fahren unter Alkohol- oder Drogenkonsum bleibt weiterhin streng untersagt. Die Vollkaskoversicherung übernimmt hier keine Kosten durch entstandene Schäden bei Alkoholeinfluss.

Wildschäden

Wie auch bei der Teilkaskoversicherung ist es möglich, den Versicherungsumfang von Wildschäden auf Schäden durch Tiere aller Art zu erweitern. Auf diese Weise sind auch Zusammenstöße mit Hunden oder Pferden mitversichert.

Was zahlt die Vollkaskoversicherung?

Im Grunde ersetzt die Vollkaskoversicherung maximal den Zeitwert des Fahrzeugs. Der Zeitwert berücksichtigt das Alter, den Gebrauch und den Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadens.

Entsteht der Schaden bereits wenige Monate nach dem Kauf eines Neuwagens, so hat das Fahrzeug bereits einiges an Wert verloren, weil das gerade in den ersten Monaten sehr schnell geht. Vor allem wenn das Fahrzeug nach kurzer Zeit schon gestohlen wird, ist das für den Versicherungsnehmer sehr ärgerlich.

Lösung: Vereinbarung zur Neuwertentschädigung

Die Neuwertentschädigung ist eine Zusatzvereinbarung zur Vollkaskoversicherung. Ereignet sich ein Totalschaden oder wird das Fahrzeug entwendet, ersetzt die Versicherung den Neuwert des Fahrzeugs.

Es gibt verschiedene Tarife. In manchen Fällen gilt diese Regelung bis zu 6 Monate, mal bis zu 24 Monate. Das ist von Anbieter zu Anbieter verschieden. Manche Versicherungsunternehmen bieten diesen Schutz sogar unentgeltlich an. Nach Ablauf der vereinbarten Zeit aber, ist wieder der Zeitwert des Fahrzeugs ausschlaggebend.

Wann sich eine Vollkaskoversicherung lohnt

Die Vollkaskoversicherung lohnt sich vor allem bei Neuwagen oder bei Fahrzeugen, die nicht älter als fünf Jahre sind, da der Fahrzeugwert in diesen Fällen (noch) recht hoch ist. Auch bei seltenen Fahrzeugen ist ein Vollkaskoschutz empfehlenswert.

Wird ein Fahrzeug geleast, wird der Leasinggeber in den meisten Fällen verlangen, dass eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen wird.

Dennoch ist es möglich, dass dem Versicherungsnehmer im Schadenfall noch Kosten entstehen. Bei Totalschaden oder Diebstahl steht die Vollkaskoversicherung für den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs ein. Die Ablösesumme laut Leasingvertrag liegt in der Regel über diesem Wert. Die sich daraus ergebende Differenz muss der Versicherungsnehmer selbst bezahlen.

Um dies zu vermeiden, sollte der Leasing- und Versicherungsnehmer eine sogenannte GAP-Deckung mit abschließen. Damit wird diese Lücke geschlossen und die Versicherung übernimmt die Kosten vollständig.

Möglichkeiten zur Beitragssenkung der Vollkaskoversicherung

Höhere Selbstbeteiligung

Wer sich mit 300 bis 500 Euro an den potentiellen Schäden beteiligt, kann bei der Jahresprämie schon einiges einsparen. Da das Versicherungsunternehmen mit einem solchen Zuschuss im Schadenfall nicht ganz so hohe Kosten hat, kann der Beitrag entsprechend heruntergesetzt werden.

Verzicht auf freie Werkstattwahl

Große Einsparungen sind auch bei dem Verzicht auf freie Werkstattwahl möglich. Wer auf diese Wahl verzichtet, verpflichtet sich, Reparaturen am eigenen Fahrzeug bei Werkstätten vornehmen zu lassen, die von dem Versicherungsunternehmen vorgegeben werden.

Schadenfreiheitsklasse bei langer Zeit ohne Unfall

Wer mehrere Jahre ohne Schadenfall bleibt, wird belohnt, indem sich die Jahresprämie reduziert. Je länger ein Versicherungsnehmer schadensfrei bleibt, desto geringer ist sein Versicherungsbeitrag. Bei der Teilkaskoversicherung trifft das nicht zu. Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung aber honorieren diese Schadenfreiheit.

Interessant ist, dass es bei der Vollkaskoversicherung eine andere Schadenfreiheitsklasse als bei der Haftpflichtversicherung geben kann.

Dazu ein Beispiel: Der Versicherungsnehmer beschädigt beim Einparken einen anderen Pkw, beim eigenen Fahrzeug ist jedoch kein Schaden entstanden. Dieses Ereignis löst lediglich einen Haftpflichtfall aus, betrifft aber nicht die Vollkaskoversicherung, weshalb die Schadenfreiheitsklasse hier gleichbleibt. Beide Versicherungen behandeln die Schadenfreiheitsklasse also separat.

Vereinbarung eines Rabattschutzes

Durch einen Rabattschutz lässt sich ebenfalls viel Geld sparen. Kommt es zum Schadenfall, verliert der Versicherte normalerweise seinen Schadenfreiheitsrabatt. Versicherungsunternehmen bieten für diesen Fall einen Rabattschutz an, der zusätzlich vereinbart werden kann. Auf diese Weise behält der Versicherungsnehmer seinen Schadenfreiheitsrabatt und die entsprechend günstige Versicherungsprämie. Gerade bei der Vollkaskoversicherung kann sich so eine Vereinbarung lohnen.

Alternativ könnte der Versicherungsnehmer kleinere Schäden selbst übernehmen, um den Schadenfreiheitsrabatt nicht zu verlieren. Oftmals ist eine kleine Reparatur günstiger als das Hochstufen des Versicherungsbeitrags.