Klassische Vertragsinhalte der Kfz Versicherung

Hat der Fahrzeughalter die angebotenen Versicherungen ausführlich miteinander verglichen und sich für die für ihn passende Versicherung entschieden, muss er mit dem entsprechenden Versicherungsunternehmen einen Vertrag schließen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung stellt in Deutschland eine Pflichtversicherung dar. Das heißt, der Fahrzeughalter muss diese abschließen. Und ebenso gilt für die Versicherungsunternehmen, dass sie zur Leistung des Versicherungsschutzes verpflichtet sind. Das bedeutet, dass sie einen Kunden nur aus ganz besonderen Gründen ablehnen dürfen.

Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer schließen sodann einen Versicherungsvertrag ab. Grundsätzlich sollte jeder Vertrag zunächst die Parteien enthalten, die den Vertrag miteinander schließen, sowie das Datum. Ebenso muss aus dem Vertrag hervorgehen, was genau Vertragsgegenstand, nämlich die Kfz-Versicherung, ist.

Neben diesen Angaben kommen üblicherweise die folgenden Punkte in Kfz-Versicherungsverträgen vor:

Kfz Versicherungsvertrag ist an Fahrzeug gebunden

Da die Kfz-Versicherung an das Fahrzeug und nicht an die Person des Versicherungsnehmers gebunden ist, muss das Fahrzeug im Vertrag genau beschrieben werden. Das Fahrzeug muss identifiziert werden können. Zu diesem Zweck werden das amtliche Kennzeichen, die Fahrzeugidentifikations-Nummer, der Hersteller sowie der Hersteller-Schlüssel, das Datum der Erstzulassung und der aktuelle Kilometerstand aufgeführt.

Örtlicher Geltungsbereich

Im Grunde wird hier festgelegt, wo der Versicherungsschutz gilt. Bei den deutschen Versicherern ist das innerhalb von Europa und auch in außereuropäischen Ländern, die der Europäischen Union angehören.

Das versicherte Risiko

Weiterhin wird festgehalten, worauf sich der Versicherungsschutz bezieht, nämlich auf Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs entstanden sind. Hierunter fällt außerdem, welche Personen versichert sind und was den Gebrauch des Fahrzeugs darstellt.

Von Bedeutung ist weiterhin, ab wann der Versicherungsschutz besteht und bis wann die Versicherungsbeiträge geleistet werden müssen.

Gerät der Versicherungsnehmer mit seinen Versicherungsbeiträgen in Verzug, kann der Versicherer den Versicherungsschutz aussetzen oder den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.

Weitere Punkte der Risikoabsicherung per Vertrag:

  • Leistungsumfang, d. h. Mindestdeckungssummen und Selbstbeteiligung
  • Risikoausschlüsse
  • Rechtsfolgen bei Versicherungsbetrug

Vertragliche Pflichten

Die Pflichten von Versicherungsnehmer und -geber müssen ebenfalls vertraglich geregelt werden.

Hierzu gehört zum einen die Pflicht zur Leistung für den Versicherungsgeber. In einigen Fällen kann diese Verpflichtung erlöschen. Bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers kann der Versicherer seine Leistung reduzieren, wenn sie nicht ausdrücklich mitversichert ist. Wenn es sich sogar um Vorsatz handelt, kann der Versicherer seine Leistung komplett verweigern.

Mehr Pflichten gibt es für den Versicherungsnehmer

  • Ordnungsgemäße Verwendung des Fahrzeugs
  • Fahren nur mit gültiger Fahrerlaubnis
  • Zahlung des Versicherungsbeitrags
  • Mitteilung an den Versicherer bei Änderung von Umständen, die das Risikoprofil verändern
  • Mitteilung bei Verkauf des Fahrzeugs
  • Mitteilung bei Veränderungen am Fahrzeug oder bei dessen Nutzung
  • Mitteilung bei Namens- oder Adressänderung

Bei Eintreten eines Schadens, hat der Versicherungsnehmer außerdem diese Pflichten:

  • Er muss den Schaden innerhalb von einer Woche beim Versicherer melden.
  • Er ist verpflichtet, an der Aufklärung des Schadenfalls mitzuwirken.
  • Alle Angaben zum Unfall sind wahrheitsgemäß wiederzugeben.

Bei Nichteinhaltung dieser Pflichten hat der Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe zu erwarten. Auch darüber ist er im Versicherungsvertrag zu belehren.

Prozessuale Besonderheiten

Für den Fall, dass es zu einem Rechtsstreit mit einem Unfallgegner kommt, sind außerdem Themen wie Prozessführungsbefugnis des Versicherers, Interessenkonflikte, Gerichtsstand, Beweislastverteilung und Streitwert zu regeln.

Widerrufsbelehrung

Der Versicherungsnehmer muss vertraglich auf sein Widerrufsrecht hingewiesen werden. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen ab Vertragsschluss.