KFZ Versicherung – Ratgeber und Tarifvergleich

Alle Infos zur KFZ-Versicherung mit großem KFZ Versicherungsvergleich!

Mehr als die Hälfte aller in Deutschland lebenden Haushalte verfügte im vergangenen Jahr über eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die Anzahl der Kfz-Teilkaskoversicherungen liegt nur knapp darunter und immerhin 35 % aller Haushalte besaßen 2017 eine Vollkaskoversicherung. Tendenz steigend. Der Bestand an Verträgen über Kfz-Versicherungen steigt seit 1990 jedes Jahr, während sich andere Versicherungen eher schwankend oder sogar rücklaufend entwickeln.

Wer in Deutschland ein Fahrzeug führt, ist zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet. Dies gilt für jede Art von Fahrzeug, von Autos über Motorräder bis hin zu Lastkraftwagen. Beschädigt der Versicherungsnehmer im Straßenverkehr ein anderes Fahrzeug oder verletzt er eine Person, tritt die Haftpflichtversicherung ein. Der Gesetzgeber bestimmt, dass jeder, der ein Fahrzeug führt und am Straßenverkehr teilnimmt, für genau diesen Fall versichert sein muss.

Nicht zwingend hingegen ist es, die eigenen Schäden zu versichern. Versicherungsnehmer haben hier zwei Möglichkeiten: Es gibt die Teilkaskoversicherung, die auf Fahrzeugschäden durch Brand, Diebstahl, Unwetter oder Wildunfälle beschränkt ist. Darüber hinaus ist es möglich, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen, die deutlich umfangreicher ist und auch Schäden abdeckt, die der Versicherungsnehmer selbst verschuldet hat oder die durch Vandalismus entstanden sind. Beide Versicherungen sind optional und können freiwillig abgeschlossen werden.

Heutzutage gibt es mehr als 90 Versicherungsunternehmen, die Kfz-Versicherungen anbieten. Wer sich mit dem Thema nicht auskennt, kann schnell damit überfordert sein, die richtige Versicherung auszuwählen.

Beitragshöhen der KFZ Versicherungen

Die Beitragshöhe kann je nach Versicherungsunternehmen variieren. Doch es gibt auch diverse andere Faktoren, die die Höhe des Versicherungsbeitrags beeinflussen. Dazu gehören u. a.

Dazu kommen einige Zusatzversicherungen wie

  • Schadenservice oder
  • Rabattschutz.

Wer braucht eine Kfz-Versicherung?

Prinzipiell ist jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet. Vorgeschrieben wird dies im Pflichtversicherungsgesetz (PflVG). Hier heißt es bereits in § 1, dass der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland dazu verpflichtet ist, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden oder sonstigen Vermögensschäden abzuschließen.

Diese Vorschrift zur obligatorischen KFZ-Haftpflichtversicherung schützt sowohl das

  • Unfallopfer als auch den
  • Unfallverursacher.

Bei Verkehrsunfällen entstehen oft exorbitant hohe Schäden, für die der Unfallverursacher in den meisten Fällen nicht die finanziellen Mittel hat. Damit das Opfer jedoch nicht auf seinem eigenen Schaden sitzenbleibt, hat der Gesetzgeber die Pflicht zur Haftpflichtversicherung eingeführt. Der Unfallverursacher wird dadurch ebenfalls geschützt, weil er auf diese Weise nicht sein Leben lang für einen Unfall zahlen muss, für den er einst verantwortlich war.

Die Haftpflichtversicherung hat sich auf den Halter selbst, den Eigentümer sowie den Fahrer zu erstrecken.

Doch manchmal ist nicht ganz klar, wer welche Rolle einnimmt. Dabei ist dies rechtlich gesehen von großer Bedeutung.

Definition des Fahrzeughalters

Der Definition nach ist der Halter:

eine natürliche oder juristische Person, die nicht nur vorübergehend ein Kraftfahrzeug im eigenen Namen und für eigene Rechnung in Gebrauch hat und über das Kraftfahrzeug die Verfügungsgewalt ausübt.

Einfacher ausgedrückt bedeutet das: Der Halter muss über das Kraftfahrzeug verfügen. Das heißt, der Halter bestimmt, wer, wann und zu welchem Zweck mit seinem Fahrzeug fährt. Der Halter muss das Fahrzeug in seinem eigenen Namen und auf eigene Rechnung anmelden. Er steht also in den Fahrzeugpapieren und sämtliche Rechnungen – für Versicherungen oder Kfz-Steuer – lauten auf seinen Namen. Der Halter muss selbst nicht unbedingt der Fahrer sein. Er muss nicht einmal Eigentümer des Fahrzeugs sein. Aber der Halter ist verantwortlich dafür, dass das Kraftfahrzeug verkehrssicher ist.

Definition des Kraftfahrzeugs

Laut Straßenverkehrsrecht handelt es sich um ein Kraftfahrzeug, wenn

  • das Fahrzeug ein Landfahrzeug ist, welches
  • durch Maschinenkraft und
  • ohne Bindung an Bahngleise
  • fortbewegt wird.

Wie sich das Fahrzeug fortbewegt, spielt dabei keine Rolle. Die Maschinenkraft kann durch Elektrizität, Dampf oder Explosionsgase erzeugt werden. Da ein Kraftfahrzeug nicht an Bahngleise gebunden sein darf, sind Züge und Straßenbahnen von diesem Begriff ausgeschlossen. Flugzeuge und Boote sind ebenfalls keine Kraftfahrzeuge.

Zu den Kraftfahrzeugen aber gehören alle Kraftwagen und Krafträder. Kraftwagen lassen sich wiederum unterteilen in Personenkraftwagen (Pkw) und Nutzkraftwagen. Mit Nutzkraftwagen sind zum Beispiel Lastkraftwagen (Lkw) oder Zugmaschinen gemeint. Krafträder sind alle einspurigen Kraftfahrzeuge wie Motorräder, Motorroller oder Fahrräder mit Hilfsmotor.

Wer also ein Kraftfahrzeug auf sich zulässt, ist zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet.

Zur Haftung des Fahrzeughalters bestimmt § 7 des Straßenverkehrsgesetzes Folgendes:

„Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“

Absicherung des eigenen Schadens

Die Haftpflichtversicherung deckt die Schäden ab, die einem Dritten zugefügt werden. Die eigenen Schäden werden hiervon allerdings nicht berührt.
Doch auch für Schäden am eigenen Fahrzeug haben Halter die Möglichkeit, eine Versicherung abzuschließen. Diese Versicherung ist im Gegensatz zu der Haftpflichtversicherung nicht verpflichtend und somit optional.

Kaskoversicherung in zwei Varianten

Unterschieden wird zwischen Teil- und Vollkaskoversicherung. Beide Versicherungen beziehen sich auf die Schäden am eigenen Fahrzeug, wobei die Vollkaskoversicherung einen größeren Umfang hat als die Teilkaskoversicherung.

Die Teilkaskoversicherung umfasst Schäden durch Brand, Diebstahl, Unwetter, Wild, Kurzschluss oder Glasbruch. Es besteht allerdings die Möglichkeit, die Teilkaskoversicherung zu ergänzen und beispielsweise grobe Fahrlässigkeit oder erweiterte Wildschäden mitzuversichern. Unfälle, die der Fahrer selbst verschuldet, sind nicht abgedeckt.

In einer Vollkaskoversicherung sind alle Schäden enthalten, die auch in der Teilkaskoversicherung abgedeckt sind. Hinzu kommen Schäden durch Vandalismus und vor allem Schäden am eigenen Fahrzeug, die selbst verursacht wurden.

Wer sollte eine Teil- oder Kaskoversicherung abschließen?

Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich vor allem bei Neuwagen oder bei Autos, die nicht älter als fünf Jahre sind. Diese Fahrzeuge haben immer noch einen recht hohen Wert, der entsprechend versichert werden sollte. Je neuer und wertvoller das Fahrzeug, desto teurer sind in der Regel auch die entstandenen Schäden.

Bei einer Teilkaskoversicherung wird in der Regel der Zeitwert des Fahrzeugs ersetzt. Bei Fahrzeugen, die also bereits einige Jahre alt sind, empfiehlt sich der Abschluss einer Teilkaskoversicherung.

Handelt es sich um ein sehr altes Auto, das bereits in einem schlechten Zustand ist, würde sich eine Teilkaskoversicherung nicht mehr lohnen. Hier reicht es meistens aus, wenn der Halter eine Haftpflichtversicherung abschließt.

Fazit: Wer braucht welche KFZ Versicherung

Zusammengefasst kann also gesagt werden, dass jeder, der ein Kraftfahrzeug auf sich zulässt, mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt. Je nach Fahrzeugalter und -wert empfiehlt sich der Abschluss einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Schon allein deshalb macht es Sinn, seine Versicherung jährlich darauf zu überprüfen, ob sie noch zeitgemäß und sinnvoll ist.

Wer sich noch immer nicht sicher ist, welcher Versicherungsschutz für sein Kfz sinnvoll ist, der kann sich in diesem Ratgeber zur Kfz-Versicherung über die zu beachtenden Details bei der Wahl des Versicherungsschutzes informieren.

Richtige Angaben machen

Bei den Kfz-Versicherungen werden außerdem viele Angaben bei der Anmeldung gefordert. Wer sich hier verschätzt oder bewusst falsche Angaben macht, riskiert eine Vertragsstrafe oder Beitragsnachzahlungen. Kommt es zum Schadensfall, kann die Versicherung ihre Leistungen dann reduzieren oder womöglich vollständig verweigern, wenn nämlich der Versicherungsschutz gänzlich entfällt.

Die Kündigung einer Kfz-Versicherung kann entweder ordentlich oder außerordentlich erfolgen. Eine ordentliche Kündigung erfolgt grundsätzlich jährlich zum Ende eines Versicherungsjahres. Bei einem Fahrzeugwechsel oder einer Neuzulassung, bei einer Beitragserhöhung und auch im Schadenfall hat der Versicherungsnehmer jeweils ein Sonderkündigungsrecht.

Wechsel der KFZ Versicherung

Der Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen ist ebenfalls möglich und heutzutage nicht mehr kompliziert. Die Preise und Leistungen der verschiedenen Versicherungsunternehmen ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Daher macht es Sinn, die Kfz-Versicherung jedes Jahr zu überprüfen und mit anderen zu vergleichen.

Der Beiträge auf dieser Seite sollen ein wenig Licht ins Dunkle bringen und aufzeigen, welche Vertragsinhalte wirklich notwendig sind und wo unnötige Kosten bei der KFZ Versicherung vermieden werden können.